![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|
![]() ![]() |
|||
| del Sistema bibliotecario trentino | Home | | ![]() |
|
Bestimmungen für die Internet-Benutzung in der Bibliothek …………
1. 1. Zielsetzungen des Internet-Projektes
1.1 Das Trentiner Bibliothekswesen erkennt die Nützlichkeit elektronischer Informationssysteme für den Informations- und Bildungsbedarf der Trentiner Bevölkerung an.
1.2 Die Bibliothek ………. hat sich dem Landesprojekt „Internet in der Bibliothek“ angeschlossen und bietet deshalb ihren Lesern den kostenlosen Zugang zum Internet, als zusätzliches Instrument zu den traditionellen Informationsquellen.
1.3 Die Benutzung vom Internet ist hierbei im Zusammenhang mit der Funktion und den Zielsetzungen der Bibliotheken zu sehen, wie sie in der Bibliothekenordnung festgelegt sind. Internet ist in der Bibliothek deshalb in erster Linie als Informationsquelle zu Lern-, Studien- und Dokumentationszwecken zu sehen.
2. Qualität der Informationen
2.1 Die Verantwortung für die im Internet vorhandenen Informationen liegt bei dem jeweiligen Ersteller. Es ist somit Aufgabe des Benutzers die gefundenen Informationen kritisch zu bewerten.
>2.2 Die Bibliothek hat weder Kontrolle noch umfassende Kenntnis über die im Internet bereitgestellten Informationen, die für ihre Leser zugänglich sind. Sie trägt deshalb keinerlei inhaltliche Verantwortung.
3. Regelung für den Internet-Zugang
3.1 Zugang zum Internet haben nur die Benutzer, die ein Formblatt zur Anmeldung ausgefüllt und die vorliegende Ordnung zur Kenntnis genommen haben.
3.2 Die Benutzung vom Internet ist im Regelfall nicht mehr als zwei Personen pro Computer gleichzeitig gestattet.
3.3 Für die Benutzung vom Internet muß man sich vormerken lassen.
3.4 Im Regelfall darf jeder Benutzer Internet nicht länger als eine Stunde pro Tag und maximal drei Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Hat sich ein Benutzer für eine Stunde vormerken lassen und ist er 15 Minuten nach Beginn dieser Stunde noch nicht angetreten, kann ein anderer Benutzer seinen Platz einnehmen; die verlorene Stunde kann nicht nachgeholt werden. Ist die Benutzung vom Internet durch technische Probleme verhindert oder eingeschränkt, besteht ebenfalls kein Anspruch darauf, die verlorene Zeit nachzuholen.
3.5 Jeder Internet-Benutzer ist verpflichtet, jedesmal wenn er den Internet-Zugang in der Bibliothek in Anspruch nimmt, das entsprechende Verzeichnis in der jeweiligen Bibliothek zu unterschreiben, in dem Datum, Uhrzeit und der verwendete Computerplatz vermerkt sind.
3.6 Der Zugang zum Internet ist kostenlos.
3.7 Zu bezahlen sind in der Bibliothek ausschließlich:
Ausdrucke (Lire ……… pro Seite)
Magnetträger für das Herunterladen von Daten (Lire ……… pro Diskette)4. Unterstützung
4.1 Das Personal der Bibliothek sichert den Lesern grundlegende Unterstützung zu, soweit es sich mit den sonstigen Aufgaben vereinbaren läßt.
4.2 Surfen unter Anleitung findet statt am ………… von ….. Uhr bis …… Uhr. Um selbständiges Arbeiten mit Internet zu fördern, organisiert die Bibliothek für ihre Leser Einführungskurse in die Benutzung vom Internet.
5. Benutzungsmöglichkeiten, die den Lesern zur Verfügung stehen
5.1 Folgende Möglichkeiten werden angeboten:
- Einsichtnahme in WWW, Telnet;
- Herunterladen von Daten (download);
- Ausdrucken von Daten;
- E-mail bei kostenlosen Anbietern dieser Dienstleistung (free e-mail);
- Teilnahme an mailing lists und Telematikkonferenzen (newsgroups).5.2 Daten dürfen nur auf in der Bibliothek erhältliche Disketten geladen werden. Haben die Disketten die Bibliothek einmal verlassen, dürfen sie nicht mehr auf den bibliothekseigenen Computern verwendet werden.
5.3 Der Bibliothekar kann aus dienstlichen Gründen das Herunterladen oder das Ausdrucken von Daten nicht genehmigen, wenn dazu mehr Zeit notwendig wäre, als von der vorgemerkten Benutzerstunde noch zur Verfügung steht.
5.4 Die Verwendung der e-mail muß ebenfalls den Zielsetzungen des Internet-Projektes in der Bibliothek entsprechen, so wie sie in Art. 1 der vorliegenden Ordnung beschrieben sind.
6. Benutzungsmöglichkeiten, die den Lesern vorenthalten sind
- e-mail accounts;
- Laden von Daten ins Internet (upload);
- Instant messaging und chat (IRC);
- Virtuelle Telefongespräche.7. Verantwortung und Pflichten des Benutzers
7.1 Internet darf nicht zu illegalen Zwecken verwendet werden.
7.2 Der Benutzer haftet gemäß der geltenden Gesetzgebung zivil- und strafrechtlich für seine Internet-Benutzung. Die Bibliothek behält sich das Recht vor, im Falle eventueller illegaler Aktivitäten den Benutzer bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Der Benutzer ist verpflichtet, für eventuelle von ihm verursachte Schäden an den Geräten, der Software oder den Konfigurationen aufzukommen.
7.3 Der Benutzer wird bei Verletzung geschützter Zugangsbeschränkungen sowie bei Verstoß gegen das Copyright und bei Lizenzmißachtung haftbar gemacht.
7.4 Es ist untersagt, von anderen eingegebene Daten zu manipulieren und Tätigkeiten durchzuführen, die die Funktionstüchtigkeit vom Internet oder die Nutzbarkeit für andere Benutzer beeinträchtigen.
7.5 Es ist untersagt, die Software- und Hardwarekonfigurationen der bibliothekseigenen Computer zu verändern, zu löschen oder zu beschädigen. Die Installation von Softwareprogrammen auf den bibliothekseigenen Computern, sowohl aus dem Netz, als auch von anderen Datenträgern, ist nur dann erlaubt, wenn sie dazu dient, die ursprüngliche Funktionalität des Browsers zu erweitern (plug-in etc.) und darf auch dann nur mit Genehmigung des Bibliothekars erfolgen.
8. Sanktionen
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen aus der vorliegenden Benutzerordnung kann folgende Konsequenzen haben:
a) Unterbrechung der Benutzung;
b) vorübergehender oder definitiver Ausschluß aus dem Benutzerkreis;
c) Anzeige.9. Benutzer unter 18 Jahren
9.1 Die Eintragung von Minderjährigen zur Verwendung vom Internet muß von einem Elternteil (oder einem Sorgeberechtigten), der die vorliegende Benutzerordnung und die Empfehlungen für die Sicherheit von Minderjährigen im Netz zur Kenntnis genommen hat, unterschrieben sein.
9.2 Das Personal der Bibliothek ist nicht verpflichtet, die Internet-Benutzung durch Minderjährige zu beaufsichtigen; die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern oder den Sorgeberechtigten.
Informazioni a cura dell'Ufficio per il Sistema bibliotecario Trentino